Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 09.05.2011 - 5 K 700/09.WI |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 09.05.2011 - 5 K 700/09.WI
- VG Wiesbaden, 19.05.2011 - 5 K 700/09
- VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 A 1303/11
- VGH Hessen, 18.04.2012 - 8 A 1303/11
- BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
Papierfundstellen
- afp 2011, 416
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 A 1303/11
Abi-Panne
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. Mai 2011 - 5 K 700/09.WI - abgeändert und die Klage abgewiesen.Nachdem die Kläger einen in dem gerichtlichen Erörterungstermin am 4. Oktober 2010 geschlossenen Vergleich aufgrund des vereinbarten Vorbehalts widerrufen und in der späteren mündlichen Verhandlung die Abgabe einer verbindlichen Vertraulichkeitszusage abgelehnt hatten, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Beklagten mit Urteil vom 9. Mai 2011 - 5 K 700/09.WI - verpflichtet, den Klägern den Namen derjenigen Person mitzuteilen, die letztverantwortlich für die Freigabe der fehlerhaften Mathematikaufgabe in der Abiturprüfung des Landesabiturs Ende März 2009 war.
auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. Mai 2011 - 5 K 700/09.WI - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- VG Stuttgart, 20.06.2016 - 11 K 1508/15
Zugang zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten; Verkürzung einer …
Dabei handelt es sich um einen reinen Realakt öffentlich-rechtlicher Natur (VG Freiburg, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 1 K 2020/13 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 09.05.2011 - 5 K 700/09.WI, Rn. 13, juris). - VG Wiesbaden, 16.03.2018 - 5 L 5751/17
Film- und Presserecht
Die Kammer geht indes unter Abänderung ihrer früheren Rechtsprechung (vgl.u.a. Urteil vom 09.05.2011 - 5 K 700/09.WI) nunmehr davon aus, dass die in § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 HPresseG aufgeführten Auskunftsverweigerungsgründe nicht abschließend sind.